Versicherungsschutz für Fahrzeugüberführer: Fahrzeugüberführer ist, wer nicht zugelassene Fahrzeuge im Auftrag eines Dritten überführt und dafür Geld erhält. Sie sind gewerblicher Fahrzeugüberführer und möchten ein rotes Kennzeichen Vollkasko versichern? Laden Sie Ihren Fragebogen (PDF-Datei) herunter – klicken Sie hier.

Wichtig: Wenn Sie Kfz-Händler oder Inhaber einer Kfz-Werkstatt sind und ein rotes Kennzeichen versichern möchten, besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.roteskennzeichen.de

Versicherungsschutz für Fahrzeugüberführer

Als Kraftfahrzeugüberführer sind Sie sehr viel auf der Straße unterwegs und benötigen deswegen optimalen Versicherungsschutz. Lehnen Sie sich zurück – wir haben uns um den Versicherungsschutz gekümmert, den Sie für Ihre gewerbliche Tätigkeit benötigen.

Hier sehen Sie alles im Überblick:

Rotes Kennzeichen für Fahrzeugüberführer

Deckungsumfang der Kfz-Haftpflichtversicherung sind 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und bei Personenschäden max. 12 Mio. Euro je geschädigter Person.

Versicherung für ÜberführerIn der Kfz-Vollkasko- inkl. Teilkaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 2.600 Euro (diese Selbstbeteiligung gilt sowohl in der Vollkasko-, wie auch in der Teilkaskoversicherung) mit Höchstentschädigungen je einzelnem Fahrzeug von 125.000 Euro und je Schadenereignis von 1.000.000 Euro.

Die Prämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung und der Kfz-Vollkasko- inkl. Teilkaskoversicherung beträgt 3.600,- Euro jährlich inklusive Versicherungssteuer (eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich, nur per Lastschrift) für ein rotes Kennzeichen. Es sind folgende Zahlweisen möglich; monatlich (Ratenzuschlag 5%), vierteljährlich (Ratenzuschlag 5%), halbjährlich (Ratenzuschlag 3%) und natürlich jährlich (ohne Zuschlag).

Beginn des Versicherungsschutzes ist die Zulassung des roten Kennzeichens, Hauptfälligkeit ist der 01.01. des Folgejahres, es gelten die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Sie können hier Versicherungsschutz (Sie erhalten von uns eine elektronische Versicherungsbestätigung) für ein rotes Kennzeichen für gewerbliche Fahrzeugüberführer beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie auch eine Betriebshaftpflichtversicherung über uns mit abschließen und diese aufrechterhalten.

Betriebshaftpflicht für Fahrzeugüberführer

Die Versicherungsprämie der Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich nach der Lohn- und Gehaltssumme, beträgt jedoch mindestens 297,72 Euro im Jahr inklusive Versicherungssteuer (eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich, nur per Lastschrift). Es sind folgende Zahlweisen möglich; monatlich (Ratenzuschlag 5%), vierteljährlich (Ratenzuschlag 5%), halbjährlich (Ratenzuschlag 3%) und natürlich jährlich (ohne Zuschlag).

Betriebshaftpflicht für FahrzeugüberführerDer Deckungsumfang der Betriebshaftpflicht-Versicherung liegt bei 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden (zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr) und 100.000 Euro für Vermögensschäden (zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr). Mitversichert sind zudem die Umwelt-Haftpflicht Basisversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro und die Umweltschaden-Basisversicherung mit einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro. Es gelten die Bedingungen der Versicherungsgesellschaft.

Privat- und Hunde-Haftpflicht mitversichert

Mitversichert sind eine Privat-Haftpflichtversicherung und eine Hunde-Haftpflichtversicherung für die Firmenleitung mit einer Versicherungssumme von 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zweifach maximiert für ein Versicherungsjahr).

Beginn der Betriebshaftpflichtversicherung ist spätestens die Zulassung des roten Kennzeichens, Hauptfälligkeit ist der 01.01. des Folgejahres, Grundlage der Beitragsberechnung ist die Lohn- und Gehaltssumme gemäß Meldung an die Berufsgenossenschaft.