f.a.q.

fRAGEN UND ANTWORTEN

RUND UM DAS ÜBERFÜHREN FREMDER FAHRZEUGE MIT SCHWARZEN KENNZEICHEN 

Was ist Versichert? 

Es besteht Versicherungsschutz für die eigene Achse-Überführung von dauerhaft zugelassenen Kraftfahrzeugen mit amtlichen schwarzen Kennzeichen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Was ist versichert?
  • Schäden an fremden Fahrzeugen, die der Versicherungsnehmer im Selbsteintritt (während der Obhut) verursacht.
  • Die Obhut beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch den Versicherungsnehmer und endet mit der Übergabe an den Auftraggeber bzw. Empfänger nach einem ununterbrochenen Transport.
  • Transportbedingte Übernachtungen gelten nicht als Unterbrechung des Transports.

Ergänzende Regelungen bei vorhandener Kfz-Versicherung

Bei bestehender Kfz-Haftpflichtdeckung
  • Erstattet wird nur der Vermögensschaden, der durch eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung entsteht.
  • Die Entschädigung ist auf die Mehrprämie der ersten sechs Jahre begrenzt, basierend auf den gültigen Tarifbestimmungen.
  • Es wird keine höhere Entschädigung gezahlt als die ursprünglich vom Kfz-Versicherer erbrachte Leistung.
  • Falls der Erstversicherer Regressansprüche (z. B. wegen falschem Fahrerkreis) gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, werden auch diese Regresskosten übernommen.
Bei bestehender Kfz-Kaskodeckung
  • Erstattet werden nur Schäden, die dem Fahrzeuginhaber entstehen, wenn sie nicht von dessen Kaskoversicherung übernommen werden.
  • Voraussetzung ist ein Regulierungsnachweis des Kraftfahrzeugversicherers, aus dem die Rückstufung des Schadenfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung hervorgeht.
  • Gleiches gilt für die Kaskoversicherung, wenn eine nicht vorhandene oder nicht übernommene Deckung vorliegt.
Nähre Informationen können Sie dem Versicherungsschein sowie den Bedingungen des Versicherers entnehmen. 



Was ist nicht versichert?

Bitte beachten Sie, dass in bestimmten Fällen kein Versicherungsschutz besteht:

  • Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
    Schäden, die der Versicherungsnehmer absichtlich verursacht, sind nicht versichert.
  • Grob fahrlässige Schäden
    Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung (z. B. einfacher Diebstahl) kann der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, je nach Schwere des Verschuldens.
  • Fahrzeuge sind daher immer verschlossen zu halten.
  • Erforderliche Fahrerlaubnis
    Der Fahrer darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nur nutzen, wenn er die erforderliche Fahrerlaubnis besitzt.
  • Motorsport und Rennen
    Kein Versicherungsschutz besteht bei der Nutzung des Fahrzeugs für behördlich genehmigte Motorsportveranstaltungen oder Aktivitäten, die auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit abzielen.
  • Dies umfasst Rennen, Wettbewerbe, Trainings, Testfahrten und Demonstrationen.
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
    Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch Alkohol oder andere berauschende Mittel nicht mehr in der Lage ist, es sicher zu führen.
  • Straftaten (z. B. Diebstahl)
    Der Versicherer ist leistungsfrei, wenn das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat (z. B. Diebstahl) erlangt wurde.
  • Keine Absicherung für Subunternehmer
    Der Versicherungsschutz gilt nicht für Subunternehmer.
  • Anhänger, Auflieger und Wechselbrücken etc. 
    Diese sind nicht mitversichert.
  • Eine Lagerung oder garagenmäßige Unterstellung ist nicht mitversichert.
  • Für sämtliche Ware, Güter etc. welche sich im Fahrzeug befinden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Deckungsausschlüssen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Nähre Informationen können Sie dem Versicherungsschein sowie den Bedingungen des Versicherers entnehmen. 

Was muss ich zusätzlich beachten?

Bei jedem Versicherungsvertrag müssen sogenannte Obliegenheiten erfüllt werden. Diese sind sozusagen die „Spielregeln“, an die Sie sich halten müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

Besonders wichtig sind die besonderen Obliegenheiten, die Sie unbedingt beachten sollten:

  • Mindestalter aller Fahrer: 23 Jahre – Höchstalter aller Fahrer: 67 Jahre
  • Alle Fahrer müssen vorab in unserem Online-Meldesystem registriert werden.
  • Versicherungsschutz gilt nur für Fahrer ohne Eintragungen ins Führungszeugnis.
  • Die maximale Höchstgeschwindigkeit während der Überführung beträgt 140 km/h.
  • Deckungsschutz besteht ausschließlich nach vorheriger Anmeldung bzw. Abschluss der Fahrt im Online-System und vollständiger Angabe aller erforderlichen Daten. Vorbeschädigungen sind genau im Online-System zu dokumentieren.
Warum benötige ich eure Versicherung?

Sie sollten beachten, dass Sie für die in Obhut genommenen Fahrzeuge haftbar gemacht werden können – sowohl im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als auch im Bereich der Kaskodeckung.

In vielen Fällen wird der Erstversicherer den Schaden zwar übernehmen, kann jedoch Regressansprüche gegen Sie geltend machen, beispielsweise wenn Sie nicht als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen sind.

Unser Versicherungsprodukt deckt entsprechende Schäden ab, ohne dass die bestehenden Versicherungskonstellationen Ihres Kunden bekannt sein müssen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik „Was ist versichert?“ oder sprechen Sie uns direkt an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Welche Fahrzeugarten kann ich überführen?

Sie können alle Fahrzeugarten, die im Versicherungsschein dokumentiert wurden, überführen. Die Auswahl der Fahrzeugarten können Sie im Online-Fragebogen festlegen.

⚠ Wichtig: Anhänger, Auflieger und Wechselbrücken sind nicht mitversichert.

Was ist beim Protokoll zu beachten?

Versicherungsschutz gilt grundsätzlich nur für Fahrzeuge, die vorher über das Online-System erfasst und ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Eine nachträgliche Meldung ist nicht möglich.

✔ Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein. Zudem ist es erforderlich, den Zustand des Fahrzeugs vor Fahrtbeginn zu fotografieren.

✔ Das Online-System greift auf das Ortungssystem Ihres Smartphones zu, um den Beginn und das Ende der Fahrt zu protokollieren.

❌ Es erfolgt kein detailliertes Routen-Tracking.

✔ Damit der Dienst einwandfrei funktioniert, muss die Ortungsfreigabe in Ihrem Browser (z.B. Safari bei Apple iOS oder Chrome bei) aktiviert sein.

⚠ WICHTIG: Die Seite darf während der Nutzung nicht geschlossen werden , da sonst die erfassten Daten verloren gehen!

💡 TIPP: Testen Sie die Funktion vorab selbst und mit Ihren Mitarbeitern, um sicherzustellen, dass alles korrekt funktioniert.

Das Online-System (Protokoll) funktioniert nicht, was kann ich jetzt machen?

Technik ist immer dann nützlich, wenn sie einwandfrei funktioniert. Falls das System einmal nicht funktioniert, bitten wir Sie, sich umgehend mit uns in Verbindung zu setzen und uns zu informieren.

Vorab stellen wir Ihnen ein PDF zur Verfügung, mit dem Sie Ihre Fahrten protokollieren können. Bitte beachten Sie, dass Sie nach wie vor die Fahrzeuge fotografieren müssen.

Die ausgefüllten Protokolle können Sie uns anschließend per E-Mail zusenden.

Noch Fragen?

Wir stehen Ihnen zur Verfügung.