Versicherungsschutz für nicht zugelassene Fahrzeuge mit roten Kennzeichen

Als gewerblicher Fahrzeugüberführer transportieren nicht zugelassene Fahrzeuge im Auftrag Dritter und tragen dabei ein erhebliches finanzielles Risiko. Ohne die richtige Versicherung kann ein Schaden schnell teuer werden. Wenn Sie regelmäßig Überführungen mit roten Kennzeichen durchführen und sich umfassend absichern möchten, bieten wir Ihnen den passenden Versicherungsschutz – inklusive Vollkasko.

Durch Ihre tägliche Arbeit auf der Straße sind Sie vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Ein maßgeschneiderter Versicherungsschutz ist daher unerlässlich, um finanzielle Verluste zu vermeiden. Mit unserer speziell entwickelten Absicherung für gewerbliche Fahrzeugüberführer sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Was ist versichert?

Versicherungsschutz besteht für Fahrzeugüberführungen auf eigener Achse mit nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen, die über ein rotes Kennzeichen verfügen.

Deckungsumfang

Kfz-Haftpflichtversicherung

  • 100 Mio. Euro pauschale Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Max. 12 Mio. Euro je geschädigte Person

Kfz-Vollkasko- & Teilkaskoversicherung

  • Selbstbeteiligung: 2.600 Euro (gilt für Voll- und Teilkasko)
  • Max. Entschädigung je Fahrzeug: 125.000 Euro
  • Max. Entschädigung je Schadenereignis: 1.000.000 Euro

Falls Sie höhere Versicherungssummen wünschen, ist dies gegen eine Mehrprämie möglich. Sprechen Sie uns gerne an.

Die Betriebshaftpflicht ist für Ihren Versicherungsschutz unerlässlich. Dieser Vertrag muss ebenfalls abgeschlossen werden, um eine vollständige Absicherung zu gewährleisten.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? So geht es weiter!

Schritt für Schritt zur Versicherung

SCHRITT EINS 

Füllen Sie unseren Online-Fragebogen vollständig aus


SCHRITT ZWEI

Laden Sie Ihre Gewerbeanmeldung hoch und bestätigen Sie Ihre Angaben mit einer Unterschrift


SCHRITT DREI

Klicken Sie auf „Absenden“


SCHRITT VIER

Lehnen Sie sich zurück und genießen Sie Ihr Heißgetränk – wir melden uns innerhalb von 3 Werktagen bei Ihnen


Was passiert nach unserer Rückmeldung?

Nach positiver Prüfung erhalten Sie:
Ihre Antragsunterlagen inkl. eVB für die Zulassungsstelle.

Falls Sie bereits ein rotes Kennzeichen zugelassen haben, wird die elektronische eVB direkt an die Zulassungsstelle übermittelt, sobald die Kündigungsbestätigung des Vorversicherers vorliegt.

Wichtig:

 Wenn Sie Kfz-Händler oder Inhaber einer Kfz-Werkstatt sind und ein rotes Kennzeichen versichern möchten, besuchen Sie bitte unsere Internetseite: